Das Verkehrsland NRW ist organisatorisch in neun Verkehrsverbünde bzw. Verkehrsgemeinschaften aufgeteilt. Dort sind jeweils die Kommunen - also Städte und Kreise - dafür zuständig, den ÖPNV mit Bussen, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen zu planen und zu organisieren. Dazu gehören etwa das jeweilige Streckennetz und das Tarifsystem.

Neben dem AVV sind die weiteren Verkehrsverbünde bzw. -gemeinschaften in NRW:
Jeder Verkehrsverbund bzw. jede Verkehrsgemeinschaft bietet seinen/ihren Fahrgästen einen einheitlichen Tarif, gemeinsame Fahrscheine und einen vertakteten Fahrplan aller Verkehrsmittel an.
Die Verkehrsverbünde arbeiten seit 1998 zusammen mit der Landesregierung unter der Dachmarke »Der Neue Nahverkehr in NRW« eng zusammen, um neue Kunden für Busse und Bahnen zu gewinnen und das öffentliche Verkehrsangebot in NRW nachhaltig zu verbessern.
Die Infrastruktur wird fortlaufend ausgebaut, um die Leistungsfähigkeit der Netze zu sichern. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, die verschiedenen Verkehrsmittel und -träger optimal miteinander zu verknüpfen. Alle Teilnetze sollen sich ergänzen und beste Voraussetzungen für eine kombinierte Nutzung bieten.
Für das Angebot auf der Schiene haben sich die Verkehrsverbünde seit Beginn des Jahres 2008 zu drei Zweckverbänden zusammengeschlossen. Diese bestellen und koordinieren den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in ihrer Region:
Der AVV hat gemeinsam mit dem VRS den Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) gegründet. Der AVV ist somit an allen wesentlichen Entscheidungen über die Planung, Organisation und Ausgestaltung des SPNV im Kooperationsraum Rheinland beteiligt.

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Der NRW-Tarif ist der Nahverkehrstarif für NRW, mit dem Sie innerhalb von NRW von »Haus zu Haus« fahren können. [mehr]

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