
Für verbundraumüberschreitende Fahrten zwischen dem AVV und dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) gilt grundsätzlich der NRW-Tarif.
Für Fahrten zwischen dem AVV- bzw. VRS-Verbundgebiet und einigen angrenzenden Nachbarstädten und -gemeinden des jeweils anderen Verbundgebietes sind Tarifkragen eingerichtet worden. Hier wird der AVV- bzw. VRS-Tarif bis in den Nachbarverbund hinein angewendet, um Ihnen Fahrten mit nur einem Verbund-Ticket zu ermöglichen.
TOP: Mit Ihrem Verbund-Ticket können Sie auch am Start- bzw. Zielort des Nachbarverbundes alle Busse und Bahnen flächendeckend nutzen.
Weitere Informationen zum Kragentarif finden Sie im Flyer
Kragentarif AVV–VRS und in den
Tarifbestimmungen.

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