
Sie suchen eine Antwort auf Ihre Frage? Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen - »Frequently asked questions« (FAQ) - nach Themen sortiert. Klicken Sie einfach auf die Frage und Sie erhalten die entsprechende Antwort.
Welche Vorteile hat ein Ticket im ABO gegenüber einer einzelnen Monatskarte beispielsweise?
Fahren Sie regelmäßig mit unseren Bussen und Bahnen, sind Sie am bequemsten und preiswertesten mit unserem Monats-ABO unterwegs. Buchen Sie die Monatskarte oder Regiokarte für Erwachsene im ABO, sparen Sie nochmals kräftig: 16,7% auf die einzelnen Monatskarten (12 Monate fahren zum Preis von 10).
Sie erhalten Ihr Monats-ABO zugeschickt und haben so ohne Lauferei immer einen gültigen Fahrschein. Abgerechnet wird monatlich - bequem per Bankeinzug.
Alle Infos zu unseren Monats-ABOs für Erwachsene finden Sie hier.
Welche Fahrausweise werden im ABO angeboten?
Bequem und preisgünstig sind Sie mit unseren Tickets im Abonnement unterwegs. Mit unserem ABO fahren Sie ein Jahr lang Bus und Bahn zum günstigen ABO-Preis. Im Abonnement erhalten Sie
Wie und wo kann ich ein Abonnement abschließen?
Zum Abschluss eines ABOs benötigen Sie einen entsprechenden ABO-Bestellschein, den Sie in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen, in den meisten Vorverkaufsstellen sowie in unserem Downloadbereich (als PDF-Dokument zum Ausdruck) erhalten. Den vollständig ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Bestellschein können Sie entweder persönlich abgeben (mit den ggf. erforderlichen Unterlagen) oder auch per Post an Ihr Verkehrsunternehmen senden.
Der Antrag für das ABO muss spätestens am 10. des Vormonats abgegeben werden, damit die Bankabbuchung rechtzeitig veranlasst werden kann.
Detaillierte Auskünfte zu den Bedingungen von Abonnements erteilen die Verkehrsunternehmen oder finden Sie in den
Allgemeinen ABO-Bedingungen.
Wie und wann bezahle und erhalte ich mein ABO?
Abgerechnet wird monatlich - bequem per Bankeinzug. Sie erhalten Ihre Fahrkarte innerhalb weniger Tage mit der Post und haben so ohne jede Lauferei immer eine gültige Fahrkarte.
Was muss ich unternehmen, um mein ABO zu ändern?
Wollen Sie Ihr ABO ändern - z.B. bei einem Wechsel der Preisstufe oder auch einer Adressensänderung - dann muss diese Änderung Ihrem Verkehrsunternehmen bis zum 10. des Vormonats schriftlich mitgeteilt werden. Die Änderung tritt dann jeweils zum 1. des Folgemonats in Kraft.
Kann ich mein ABO vorzeitig kündigen?
Nach 12 Monaten ist das ABO mit einer Frist von einem Monat jederzeit kündbar. Auch vorher können Sie das ABO natürlich jederzeit kündigen. Sie zahlen nur den Preisvorteil gegenüber dem Kauf von einzelnen Monatskarten bis zum Kündigungszeitpunkt nach. Bei einem Aktiv-ABO beträgt die Nachzahlung jeweils 20% des Monatspreises.
Weitere Informationen finden Sie in den
Allgemeinen ABO-Bedingungen.
Kann ich eine Monatskarte für den laufenden Monat zurückgeben, falls ich diese nicht mehr benötige (Urlaub, Krankheit, usw.)?
Ja, eine Monatskarte kann grundsätzlich bei dem Verkehrsunternehmen, bei dem sie gekauft wurde, zurückgegeben werden. Bei der Erstattung wird pro Nutzungstag ein Anteil in Höhe von 5 % des Ticketpreises abgezogen. Außerdem behält das Verkehrsunternehmen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2,00 Euro sowie ggfs. eine Überweisungsgebühr oder Porto ein.
Eine Rückgabe von Wochenkarten ist ebenfalls möglich. Der Abzug je Nutzungstag beträgt hierbei 25 % des Ticketpreises.
Für Fahrausweise, die vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden, wird der Fahrpreis ohne Abzug oder Bearbeitungsgebühr erstattet.
Vor dem Tarifwechsel habe ich im Vorverkauf ein AVV-Ticket gekauft. Bis wann kann ich dieses noch nutzen bzw. zurückgeben?
Sie können im Vorverkauf erworbene Tickets (z.B. Einzel-, 4Fahrten-, Tages- und Minigruppen-Tickets) noch bis 3 Monate nach Inkrafttreten des neuen Verbundtarifes ohne Zuzahlung nutzen.
Danach kann das Ticket unter Zahlung des Differenzbetrags in den KundenCentern des Verkehrsunternehmens, bei dem Sie es erworben haben, gegen ein neues Ticket umgetauscht werden. Alternativ ist eine Erstattung des Fahrgeldes gegen Rückgabe des ungenutzten Tickets gebührenfrei möglich.
Im Busverkehr besteht nach Ablauf des 3-monatigen Übergangszeitraums die Möglichkeit, ein Zusatzticket über den Unterschiedbetrag zu lösen.
Wochen- und Monatskarten (auch ABOs) gelten - unabhängig von ihrem jeweiligen Preisaufdruck - bis zum Ende des jeweils aufgedruckten Geltungszeitraums.
Meine übertragbare Wochen- bzw. Monatskarte ist verloren gegangen oder wurde gestohlen. Was mache ich jetzt?
Für einzelne übertragbare Zeitfahrausweise (Wochen- oder Monatskarten) kann - aufgrund der Übertragbarkeit - leider kein Ersatz gewährt werden.
Falls Sie Inhaber einer übertragbaren Monatskarte im ABO sind und die Wertmarken für die folgenden Monate noch besitzen, können Sie sich gegen eine Bearbeitungsgebühr eine Ersatzkarte beim jeweiligen ABO-Vertragspartner beschaffen und diese dann ab dem 1. des nächsten Monats weiter nutzen.
Ich bin Schüler/Auszubildender/Studierender und benötige einen Fahrausweis für Fahrten zwischen Wohn- und Ausbildungsort. Bekomme ich eine Ermäßigung?
Schüler, Auszubildende und Studierende erhalten in der Regel gegen Nachweis des Wohn- und Ausbildungsortes eine rabattierte Wochen- oder Monatskarte. Genaue Informationen über die Voraussetzungen bzw. relevanten Ausbildungsformen finden Sie unter Punkt 5.2.1. der
AVV-Tarifbestimmungen.
Welche Unterlagen benötige ich zum Erwerb einer Zeitkarte (Wochen- bzw. Monatskarte)?
Zeitkarten bestehen aus einer kostenlosen Kundenkarte und einer jeweils wöchentlich bzw. monatlich zu erneuernden Wertkarte. Kundenkarte und Wertkarte bilden nur zusammen einen gültigen Fahrausweis. Im Vorverkauf der ASEAG erworbenen Wertkarten sind auch ohne zusätzliche Kundenkarte gültig.
Wochen- bzw. Monats-Wertkarten können ohne besondere Nachweise in den Vorverkaufsstellen erworben werden.
Für die Ausgabe von Kundenkarten gilt Folgendes:
Was ist eine Kundenkarte bzw. Wertkarte? Wozu werden diese benötigt?
Zeitfahrausweise bestehen in der Regel aus einer kostenlosen Kundenkarte und einer dazugehörigen Wertkarte. Auf der Kundenkarte sind u.a. der räumliche Geltungsbereich sowie der Vor- und Zuname des Inhabers, die Preisstufe und die Nummer der Kundenkarte vermerkt.
Kundenkarten für Auszubildende werden gegen Nachweis von Wohn- und Ausbildungsort ausgestellt.
Auf der Wertkarte, die man wöchentlich bzw. monatlich neu erwirbt, befinden sich insbe-sondere Angaben zur zeitlichen Gültigkeit und zur Preisstufe. Die Preisstufe der Wertkarte muss mit den Angaben auf der Kundenkarte übereinstimmen. Die Nummer der Kundenkarte ist unbedingt auf der Wertkarte unauslöschlich einzutragen.
Bei der ASEAG gekaufte Zeitkarten für Erwachsene sind ohne zusätzliche Kundenkarte gültig, da die jeweils ausgegebenen Wochen- bzw. Monatskarten bereits alle notwendigen Informationen aufweisen.
Wo erhalte ich Informationsmaterial über Fahrausweise und Preise?
In den KundenCentern und meisten Vorverkaufsstellen erhalten Sie kostenlose Broschüren und können diese - soweit vorrätig - mitnehmen. Zudem finden Sie alle Broschüren und Flyer in unserem Downloadbereich als PDF-Dokument zum herunterladen und ausdrucken.
Darüber hinaus finden Sie auf unserer Homepage im Bereich »Tickets und Preise« umfangreiche Informationen zu Fahrausweisen und Preisen sowie die Tarifbestimmungen.
Wie lange ist ein entwertetes Ticket maximal gültig? Kann ich die Fahrt unterbrechen?
Die Gültigkeit von Einzel- und 4Fahrten-Tickets ist in erster Linie räumlich begrenzt und hängt von der jeweiligen Preisstufe des Tickets ab. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs gelten zusätzlich folgende zeitliche Befristungen:
Preisstufe (räumlicher Geltungsbereich) | zeitliche Gültigkeit |
|---|---|
Kurzstrecke | maximal 40 Minuten ab Entwertung |
Preisstufe 1 | maximal 90 Minuten ab Entwertung |
Preisstufe 2 | maximal 120 Minuten ab Entwertung |
Preisstufe 3 | maximal 180 Minuten ab Entwertung |
Preisstufe 4 | maximal 240 Minuten ab Entwertung |
Innerhalb dieser Zeit können Sie im gewählten räumlichen Geltungsbereich die Fahrt unterbrechen und in andere Linien umsteigen. Rrück- und Rundfahrten sind ausgeschlossen.
Erhalte ich in den Vorverkaufsstellen alle gängigen Fahrscheine und Kundenkarten?
Die Vorverkaufsstellen können nahezu alle Fahrscheine ausgeben. Auch die Kundenkarten - ausgenommen Kundenkarten für Auszbildende - erhalten Sie, sofern vorrätig, in den Vorverkaufstellen.
Der Entwerter im Bus oder am Bahnsteig ist defekt. Wie verhalte ich mich?
Üblicherweise hat das Fahrpersonal in den Bussen (ausgenommen Fahrzeuge der west in der Region Heinsberg) einen Entwerterstempel dabei und kann bei einem Ausfall des elektronischen Entwerters jeden Fahrschein entwerten. In den seltensten Fällen kommt es vor, dass sowohl der Fahrscheinentwerter defekt ist als auch das Fahrpersonal keinen Entwerterstempel mitführt. In diesem Fall kann das Fahrpersonal den Fahrschein schriftlich entwerten und Sie können mit diesem Fahrschein die übliche Strecke mit dem Bus befahren.
Sollte der Entwerter an einem Bahnsteig eines Bahnhofs der DB defekt sein und ist kein weiterer Entwerter in erreichbarer Entfernung, so wenden Sie sich bitte nach dem Einstieg in den Zug an den Zugbegleiter.
Ist die BahnCard auch gültig beim Kauf von Tickets im AVV?
Die BahnCard wird beim Kauf von Verbundfahrscheinen im AVV nicht anerkannt.
Es gibt Tickets, die erst um 9:00 Uhr gültig sind. Allerdings startet meine Verbindung schon um 8:56 Uhrr. Kann ich diese dennoch nutzen?
Nein, denn maßgeblich ist die tatsächliche Abfahrtszeit an der Einstiegshaltestelle.
Was mache ich, wenn der Fahrscheinautomat/Entwerter defekt ist und ich vor Reiseantritt keinen Fahrschein kaufen/entwerten kann?
Nur bei der DB haben Sie keine Möglichkeit, einen Fahrschein beim Fahrpersonal oder im Verkehrsmittel zu erwerben oder diesen zu entwerten. Bitte teilen Sie bei einer Kontrolle dem Zugbegleiter mit, dass der Fahrscheinautomat/Entwerter defekt ist und Sie deswegen ohne (entwerteten) Fahrschein eingestiegen sind. Üblicherweise bekommen Sie eine Zahlungsaufforderung über 40 Euro vom Zugbegleiter. Stellen sich Ihre Angaben im Rahmen der weiteren Überprüfung durch die DB als richtig dar, entfällt das erhöhte Beförderungsentgelt und Sie zahlen nur den normalen Fahrpreis.
Was sind Kombi-Tickets und wo erhalte ich diese?
Kombi-Tickets sind die praktische Kombination aus Eintrittskarte und Fahrausweis. Sie erleichtern Ihnen so die An- und Abreise und ersparen Ihnen die lästige Parkplatzsuche.
Kombi-Tickets berechtigen zur An- und Abreise mit allen Bussen und Bahnen im AVV-Gesamtnetz ressorts/service/fragen-und-hilfe/glossar/eintrag/?tx_a21glossary[uid]=118&tx_a21glossary[back]=401&cHash=b9373b2f90 am jeweiligen Veranstaltungstag bis Betriebsschlukss zum entsprechenden Veranstaltungsort.
Kombi-Tickets erhalten Sie im Vorverkauf des jeweiligen Veranstalters. Sie weisen in der Regel einen Hinweis auf die Gültigkeit als AVV-Ticket auf.
Alle Kombi-Ticket-Partner finden Sie hier.
Kann ich mit einem Ticket, das ich im Bus gekauft habe, auch Züge benutzen?
Ja, denn im AVV gilt: Ein Ticket für Bus und Bahn, ein Ticket von Start bis Ziel, umsteigen inbegriffen.
Was muss ich tun, wenn ich bei einer Kontrolle mein Ticket nicht dabei habe?
Können Sie nachweisen, dass Sie zum Zeitpunkt der Kontrolle einen gültigen, persölichen Zeitfahrausweis - z.B. eine Monatskarte - besitzen, wird statt des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 40 Euro nur ein Betrag in Höhe von 7 Euro fällig.
Den Nachweis über den gültigen Fahrausweis müssen Sie innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Kontrolle beim zuständigen Verkehrsunternehmen erbringen.
Ich habe vom Fahrscheinprüfer eine Zahlungsaufforderung erhalten. Bis wohin kann ich meine Fahrt fortsetzen?
Haben Sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) gezahlt bzw. eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten, können Sie noch bis zu Ihrem Ausstiegshaltepunkt weiter fahren. Der Ausstiegshaltepunkt ist dabei der Haltepunkt, an dem Sie das Verkehrsmittel, in dem Sie das EBE gezhalt bzw. die Zahlungsaufforderung erhalten haben, verlassen.
Ab welchem Alter müssen Kinder bezahlen?
Kinder unter 6 Jahren können Sie kostenlos mitnehmen. Kinder unter 15 Jahren fahren zum günstigen Kinderpreis.
Im grenzüberschreitenden Übergangstarif Aachen/Heerlen gilt der Kindertarif für Kinder ab 4 Jahre bis unter 15 Jahren, Kinder unter 4 Jahren werden unentgeltlich befördert.
Was kostet die Mitnahme eines Kinderwagens?
Gar nichts. Buggy, Jogger, Sportwagen - egal, welchen Typ von Kinderwagen Sie bevorzugen, Ihr Verkehrsunternehmen nimmt sie alle kostenlos mit.
Ab wann dürfen Kinder alleine Bus oder Bahn fahren?
Erst ab dem Alter von 6 Jahren dürfen Kinder alleine Bus oder Bahn fahren.
Kinder unter 6 Jahren müssen, wenn sie nicht bereits eine Schule besuchen, von einem Erwachsenen oder einem anderen Kind begleitet werden, das mindestens 6 Jahre alt ist.
Besteht die Möglichkeit, weitere Personen mit meiner Fahrkarte mitzunehmen?
Ja, mit den folgenden Fahrausweisen können Sie werktags in der Zeit ab 19 Uhr bis Betriebsschluss (bei der DB bis 3:00 Uhr des Folgetags) sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ganztägig jeweils bis zu einen Erwachsenen und 3 Kinder unter 15 Jahren innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs unentgeltlich mitnehmen:
Mit dem euregioticket können Sie an Wochenenden und Feiertagen - egal ob in Belgien, Deutschland oder den Niederlanden - einen Erwachsenen und 3 Kinder unter 12 Jahren mitnehmen.
Alle Mitnahmeregelungen gelten nicht im Linienbedarfsverkehr im Kreis Düren sowie im AST-Verkehr im Kreis Heinsberg.
Wann kann ich ein Fahrrad mitnehmen?
In Bussen und Bahnen im AVV können ein Fahrrad während der folgenden Zeiten mitnehmen:
Bitte beachten Sie, dass Fahrgäste mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer jederzeit Vorrang vor Radfahrern haben. Das Personal in den Fahrzeugen kann im Einzelfall über die Fahrradmitnahme entscheiden.
Fahrrad-Ticket: Zudem benötigen Sie entfernungsunabhängig je Fahrrad zusätzlich ein Fahrrad-Ticket. Das Fahrrad-Ticket gilt je nach Wahl für eine Einzelfahrt oder für beliebig viele Fahrten an einem Tag im AVV-Gesamtnetz.
Kann ich einen Hund mitnehmen und was kostet es?
Wenn Sie ein gültiges Ticket haben, können Sie Ihren Hund innerhalb des Geltungsbereiches Ihres Tickets kostenlos mitnehmen.
Kann ich den Aushangfahrplan, der sich an meiner Ein- und Ausstiegshaltestelle befindet auch für mich privat bekommen?
Ja, Sie können über die Fahrplanauskunft online den Haltestellenaushang für die Haltstelle in Ihrer Nähe als PDF-Dokument ausdrucken oder auch auf Ihrem PC speichern.
Warum fahren während der Ferien keine S-Busse?
Die Bezeichnung »S« steht in den Fahrplänen für »nur an Schultagen«. Diese Linien verstärken und entlasten die Linien, die in die Richtung einer Schule oder aber auch direkt zu einer Schule fahren. An Ferientagen und sonstigen schulfreien Tagen fahren die S-Busse daher nicht. Sie sind aber ab dem ersten Schultag nach den Ferien wieder im Einsatz. S-Busse können von Jedermann zum AVV-Verbundtarif genutzt werden.
Ist die Fahrt mit einem Schnellbus (SB) teurer als mit dem normalen Bus?
Nein. Die Nutzung eines Schnellbusses im AVV ist zum Verbundtarif möglich.
Was passiert, wenn ich wegen der verspäteten Ankunft mit Bus oder Bahn bzw. einer verfrühten Abfahrt des Anschlussverkehrsmittels den Anschluss nicht erreichen kann?
In diesem Fall muss von den jeweiligen Verkehrsunternehmen geprüft werden, warum eine Verfrühung oder Verspätung aufgekommen ist und ob das Fahrpersonal bzw. das Verkehrsunternehmen die Verantwortung trägt. Wenden Sie sich bitte an das jeweilige Verkehrsunternehmen und schildern Sie den Vorfall unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Abfahrtszeit, benutztes Verkehrsmittel, Fahrtrichtung und Ihrer persönlichen Daten.
Wo erhalte ich ein Fahrplanbuch und ist dies kostenlos?
Das Fahrplanbuch erhalten Sie soweit vorrätig in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen sowie in meisten Vorverkaufsstellen - gegen eine Schutzgebühr. Dem Fahrplanbuch ist auch ein Liniennetzplan der jeweiligen Region beigefügt.
Welche Möglichkeiten habe ich, mich mobil über Fahrzeiten zu informieren?
Haben Sie ein WAP-fähiges Mobiltelefon, können Sie unter wap.avv.de wie im Internet sowohl einen Verbindungsfahrplan zwischen zwei Haltestellen, als auch einen Abfahrtsfahrplan für bestimmte Haltestellen abrufen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Unter der in NRW einheitlichen »Schlauen Nummer für Bus und Bahn« Tel.: 0 18 03 - 50 40 30 (9 Cent/Minute T-Com-Festnetz) erhalten Sie rund um die Uhr und an allen Tagen des Jahres Ihre Fahrplanauskunft.
Selbstverständlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen im AVV gerne für Informationen zu Fahrplänen, Tickets und Preisen telefonisch zur Verfügung. Alle Rufnummer finden Sie hier.
Kann ich als Schwerbehinderter unentgeltlich Bus und Bahn nutzen?
Schwerbehinderte mit Beiblatt und gültiger Wertmarke für den Nahverkehr können im AVV und in anderen Verkehrsverbünden - z.B. im VRR oder im VRS - alle Busse und Bahnen (2. Klasse) unentgeltlich nutzen.
Für die Nutzung der AVV-Linien ins benachbarte Ausland ist für den ausländischen Streckenabschnitt ein Ticket zu lösen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Gilt der Schwerbehindertenausweis auch für Fahrten nach Belgien und in die Niederlande?
Nein, im Ausland ist der deutsche Schwerbehindertenausweis generell nicht gültig. Für die Nutzung der AVV-Linien ins benachbarte Ausland ist für den ausländischen Streckenabschnitt ein Ticket zu lösen.
Im europäischen Ausland bieten die Bahnen ebenfalls eine vielzahl von Serviceleistungen an, die mobilitätseingeschränkte Reisende aus Deutschland nutzen können. Nähere Auskünfte dazu erhalten sie in der Broschüre »Mobil mit Handicap«, die sie auf den Internetseiten der Deutschen Bahn herunterladen können.
Rollstuhlfahrer und blinde Personen mit dem Merkzeichen »B« oder »BN« können bei den Niederländischen Eisenbahnen (NS) sowie bei den Belgischen Eisenbahnen (SNCB) eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Die entsprechende (kostenlose) Fahrkarte für die Begleitperson muß in Deutschland erworben werden.
Kann ich mit dem Schwerbehindertenausweis auch außerhalb des AVV fahren?
Unabhängig von ihrem Wohnort dürfen sie mit der entsprechenden Wertmarke bundesweit innerhalb der Verkehrsverbünde alle Nahverkehrsmittel nutzen. So können sie z.B. innerhalb von NRW landesweit im Nahverkehr fahren, da alle Regionen durch Verkehrsverbünde abgedeckt sind.
Wo bekomme ich den Schwerbehindertenausweis?
Den Schwerbehindertenausweis erhalten sie nicht bei den Verkehrsunternehmen oder dem AVV sondern ausschließlich bei ihrem Versorgungsamt.
Wann darf ich eine Begleitperson kostenlos mitnehmen?
Schwerbehinderte Menschen, die im Ausweis auf der Vorderseite »B« oder »BN« und einen der folgenden Vermerke »Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen« oder »Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen« eingetragen haben, können eine Begleitperson bzw. einen Behindertenbegleithund kostenlos mitnehmen. Die Begleitperson kann auch kostenlos mitfahren, wenn der zu begleitende Schwerbehinderte selber nicht Freifahrt berechtigt ist.
Gilt der Schwerbehindertenausweis auch für die 1.Klasse?
Nein, eine Nutzung der 1.Klasse ist auch mit einem Zusatz-Ticket nicht möglich.
Ausnahme: Schwerkriegsgeschädigte deren Ausweis das Merkzeichen »1.Kl.« enthält, dürfen in Nahverkehrszügen (S-Bahn, RegionalBahn, RegionalExpress) auch die 1.Klasse (ohne Zuschlag) benutzen.
Ist für die Fahrradmitnahme ein Fahrrad-Ticket notwendig?
Ja, für die Mitnahme eines Fahrrades im AVV benötigen Sie stets entfernungsunabhängig je Fahrrad zusätzlich ein Fahrrad-Ticket. Sie können zwischen einem Ticket für eine Einzelfahrt oder einem Ticket für beliebig viele Fahrten an einem Tag wählen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Fahrradmitnahme.
Wo finde ich als Schwerbehinderter weitere Infos zur ÖPNV-Nutzung?
Viele wichtige Infos für Schwerbehinderte, die mit Bus und Bahn in Deutschland unterwegs sind, finden Sie auf der Website
www.oepnv-info.de. Neben allen wichtigen Links und Regelungen zum Thema werden dort auch Informationen über die einzelnen Bahnhöfe und die Verkehrsverbünde Deutschlands bereitgestellt.
Bei wem muss ich mich anmelden, wenn ich mit meinem Rollstuhl den Bus benutzen möchte und das Risiko besteht, dass kein Niederflur-Bus kommt?
Die Verkehrsunternehmen im AVV schaffen als Neufahrzeuge seit Jahren nur noch Niederfurbusse an, so dass diese überwiegend im Linienverkehr eingesetzt werden. Durch Engpässe bei der Fahrzeugeinsatzplanung kann es - vor allem im ländlichen Raum - vorkommen, dass keine Neiderflurbusse eingesetzt werden. Zur Sicherheit empfehlen wir bei Planung einer Fahrt, vorher bei den Verkehrsunternehmen nachzufragen.
Wir wollen als Gruppe fahren. Gibt es Ermäßigungen und was ist zu beachten?
Für Gruppen gibt es verschiedene Möglichkeiten, günstig Bus und Bahn zu nutzen.
Mit dem Minigruppen-Ticket gehen Kleingruppen bis zu 5 Personen einen Tag lang auf große Tour. Montag bis Freitag ab 9 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen ganztägig.
Der Gruppentarif empfiehlt sich für Gruppen ab 10 Personen. Sie sind mit dem Einzel-Ticket bzw. dem 4Fahrten-Ticket zum Kinderfahrpreis besonders günstig unterwegs.
Größere Gruppen sollten sich drei Tage vor der Fahrt bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen anmelden. Diese Voranmeldung ist für Fahrten mit der Rurtalbahn unbedingt erforderlich.
Kann ich als Polizist meinen Dienstausweis für Fahrten im AVV benutzen?
Ja, der Dienstausweis der Polizeivollzugsbeamten in Uniform und Zivil der Bundespolizei und des Landes Nordrhein-Westfalen gilt als Fahrberechtigung im AVV. Polizeibeamte haben freie Fahrt mit allen AVV-Verkehrsmitteln einschließlich der Nahverkehrszüge der DB (RE, RB und S-Bahn) in der 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist nicht möglich. Polizeivollzugsbeamte haben sich bei Fahrtantritt beim Fahrpersonal bzw. Zugbegleitpersonal mit ihrem Dienstausweis auszuweisen.
Wann ist im AVV Betriebsschluss?
Betriebsschluss bedeutet, dass Sie alle am Betriebstag ausgewiesenen Fahrten - auch nach 24:00 Uhr zum Folgetag - nutzen können. Bei der DB ist Betriebsschluss um 3:00 Uhr des Folgetages.
Ich bin oft mit dem Kinderwagen unterwegs. Was kann ich tun, wenn der Aufzug im Bahnhof nicht funktionsfähig ist?
Bitte wenden Sie sich an die DB, da diese Eigentümer der Anlagen ist. Die einheitliche Service-Nummer der Bahn ist unter Tel. 0 18 05 - 99 66 33 rund um die Uhr für Sie da.
An wen wende ich mich, wenn ich in Bus oder Bahn was vergessen habe?
In den meisten Fällen landen die vergessenen Gegenstände schnell in den Fundbüros der <dfn>Verkehrsunternehmen</dfn>. Hier genügt ein kurzer Anruf bei dem Unternehmen, in dessen Fahrzeug etwas vergessen oder verloren wurde. Die Adressen, Öffnungszeiten und Telefonnummern der Fundbüros finden Sie hier.
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Die Broschüre »Tickets im AVV« enthält alle Tarifinformationen, alles Wissenswerte zu den Preisstufen und Tickets im AVV sowie eine Übersicht der überregionalen Ticketangebote.
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